Kosten und Kostenübernahme

In meiner Privatpraxis werden die Kosten der Psychotherapie von allen privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe übernommen. Der Leistungsumfang variiert hingegen je nach vertraglichen Bestimmungen. Die Kosten der ersten fünf probatorischen Sitzungen werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Nachfolgend ist in der Regel der Versicherung ein formeller Antrag auf Kostenübernahme vorzulegen. Bitte klären Sie dies mit der Versicherung ab. Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten keine Rolle für Sie.

Ich habe keine Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Es gibt jedoch im Falle einer begründeten Ausnahme die Möglichkeit einer (anteiligen) Kostenübernahme durch die Kasse. Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Bitte lesen Sie sich hierzu die nachfolgende Broschüre zur Kostenerstattung durch.

Über die zu erwartenden Kosten einer Psychotherapie informiert folgende Datei. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Leistungen und Honorare bei Psychotherapie  PDF-Download

Paartherapie und Coaching gelten beide nicht als Gegenstand des Leistungskatalogs von Krankenversicherungen. Die Kosten werden daher nicht von den Versicherungen übernommen. Informieren Sie sich hier über die Leistungen und Honorare bei Coaching PDF-Download und bei Paartherapie PDF-Download.